So funktioniert die Berechnung der Grundsteuer

Aufgrund der Öffnungsklausel weichen einzelne Bundesländer vom Bundesmodell ab.

Grau ist alle Theorie. Und deshalb kann mit einem leeren Berechnungsschema nicht jeder etwas anfangen. Viel besser ist es, anhand eines konkreten Beispielsfalls die Ermittlung der zu zahlenden Grundsteuer nachvollziehen zu können.

Besser bunt als grau

Die einzelnen Beispiele aus der bunten Praxis führen Schritt für Schritt durch die Rechnungen und weisen nicht nur auf Besonderheiten hin, sondern auch auf die dem jeweiligen Schritt zugrunde liegende Rechtsvorschrift. Ein Augenmerk gilt hier insbesondere den zahlreichen Anlagen zum Bewertungsgesetz, die man bei der eigenen Berechnung griffbereit haben sollte.

Darüber hinaus wird erklärt, was eigentlich unter einem Einfamilienhaus, einem Zweifamilienhaus, einem Mietwohngrundstück, einem Geschäftsgrundstück und einem unbebauten Grundstück zu verstehen ist.

Noch ein Hinweis zu den Eckdaten der einzelnen Beispiele: Es wurde versucht, möglichst realistische Fälle abzubilden. Bei dem Hebesatz und dem Bodenrichtwert wurden die derzeit gültigen Werte der einzelnen Städte verwendet. Der Baupreisindex und die Mietniveaustufe sind Annahmen und können im tatsächlichen Fall natürlich abweichen. Wer weiß jetzt schon, wie sich die Preise in den nächsten Jahren entwickeln werden.

Warum man überhaupt selber rechnen sollte

Zugegeben, die Grundsteuer berechnet sich nicht einfach mal so nebenbei. Bis man die für die Berechnung wichtigen Eckdaten zusammen gesucht hat, kann es etwas dauern. Wer seinen Feststellungsbescheid und den Grundsteuerbescheid überprüfen möchte, muss sich aber die Mühe machen. Denn nur so kann man sicher gehen, dass man nicht zu viel Grundsteuer zahlt.

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